Präsenzunterricht – aber sicher!
Wir weisen darauf hin, dass zum 16.11.2022 die Isolationspflicht für SARS-CoV-2-Infizierte aufgehoben und durch verpflichtende, persönliche Schutzmaßnahmen für positiv Getestete ersetzt worden ist.
Dazu gehört für mindestens fünf und höchstens zehn Tage nach dem Tag der positiven Testung die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen sowie überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Zum größtmöglichen Schutz aller empfehlen wir die Einhaltung der Verhaltensempfehlung für positiv getestete Personen, sich freiwillig in Selbstisolation zu begeben und Personenkontakte möglichst zu vermeiden.
Dank Ihrer Verantwortungsbereitschaft erfahren alle größtmögliche Sicherheit.
Ihre BVS